Wohnungslüftung in der DIN V 18599
Chancen für Bewährtes und Innovatives

Im Jahre 2006 ist in Europa die EPBD - Energy Performance of Buildings Directive in Kraft getreten. Damit ist ein allgemeiner Rahmen für eine Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neubau und Bestand) in Verbindung mit der Erstellung von Energieausweisen geschaffen.

Die nationale Umsetzung wird in Deutschland durch eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) realisiert. Der erweiterte Bilanzrahmen wird durch die neue Normenreihe DIN V 18599 realisiert, Systeme zur Wohnungslüftung werden in Teil 6 dieser Norm beschrieben.

 

Ziele und Struktur DIN V 18599
Die Normenreihe DIN V 18599 stellt ein Verfahren zur Bewertung der primärenergetischen Gesamtbilanz von Gebäuden bereit. Der Algorithmus ist anwendbar für die Bilanzierung von:

  • Wohn- und Nichtwohnbauten sowie
  • Neubauten und Gebäude im Bestand.

Es werden Energieaufwendungen für Heizung, Lüftung, Klimatisierung (incl. Kühlung und Befeuchtung), Trinkwarmwasserversorgung sowie Beleuchtung von Gebäuden incl. der zusätzlichen Stromaufwendungen (Hilfsenergie) erfasst.
Wesentliche Ziele der Normenreihe sind neben der Umsetzung der EPBD in Deutschland:

  • vereinheitlichtes Monatsbilanzverfahren (Bau- und Anlagenseite in einer Norm),
  • Anpassung an den technischen Fortschritt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen,
  • hohe Transparenz durch anschauliche Angabe der Gesamtenergieeffizienz im Energieausweis (bei Bau, Verkauf und Vermietung),
  • Durchsetzung einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen in Gebäuden.

In den Teilen der DIN V 18599 werden bestimmte Bilanzanteile behandelt, deren Zusammenspiel aus Bild 1 ersichtlich wird:

Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung, Bewertung der Energieträger
Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
Teil 6: Endenergiebedarf Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten


Bild 1: Übersicht über die Teile der DIN V 18599

Berechnungsmethodik DIN V 18599-6
Mit Teil 6 der Normenreihe DIN V 18599 kann der Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen in den verschiedenen Prozessbereichen - Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung - berechnet werden. Bild 2 zeigt schematisch den Inhalt des Teils 6.


Bild 2: Inhalt von DIN V 18599-6

In Teil 6 werden für die Berechnung des Nutzenergiebedarfs einer Zone (DIN V 18599-2) die Kennwerte zur Berücksichtigung der Lüftungswärmesenke (Zulufttemperatur und Anlagenluftwechsel) sowie die ungeregelten Wärme- und Kälteeinträge durch Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen bereitgestellt.
Weiterhin werden für die einzelnen Prozessbereiche-Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung-die Wärmeverluste sowie der Hilfsenergiebedarf ermittelt.
Für die Berechnung des Endenergie- und Primärenergiebedarfs (DIN V 18599-1) werden bei der Wärmeerzeugung die Erzeugerwärmeabgabe und die Wärmeaufnahme durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft berechnet.

Die Systeme der Wohnungslüftung werden in Anlehnung an E DIN 1946-6 nach ihrem Wirkprinzip eingeteilt (Bild 3). Es wird deren bestimmungsgemäßer Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik vorausgesetzt. Diesbezügliche gesonderte Hinweise, wie beispielsweise hinsichtlich der Planung und Bemessung der Wohnungslüftungsanlagen, können E DIN 1946-6 (Entwurf Dezember 2006) entnommen werden.


Bild 3: Systemübersicht zur Wohnungslüftung nach E DIN 1946-6

Bilanzierung Wärmeübertrager
Für Abluft-Zuluft-Wärmeübertrager (auch in Kombination mit Erdreich-Zuluft-Wärmeübertrager EWÜT) werden in Teil 6 der DIN V 18599 die Zulufttemperatur nach dem Wärmeübertrager und der mittlere Anlagenluftwechsel (als monatliche Mittelwerte) berechnet. Diese Werte gehen in den Nutzwärmebedarf nach DIN V 18599-2 ein.
Kombinationen aus Wärmeübertrager und anderen Systemen (z.B. Luftheizungsanlage oder Abluft-Wärmepumpe) werden in der Berechnung getrennt. Der Wärmeübertrager der Kombination wird wie ein einzelner Wärmeübertrager behandelt.

Bilanzierung Abluft-Wärmepumpe
Abluft-Wärmepumpen sind nach DIN V 18599-6 Einrichtungen zur Nutzung des Wärmeinhalts der Abluft von Wohnungslüftungs- und Luftheizungsanlagen. Sie werden mit der Erzeugerwärmeabgabe und der Wärmeaufnahme durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft bilanziert.
In DIN V 18599-6 werden folgende Lösungen grundsätzlich behandelt:

  • Abluft-Zuluft-Wärmepumpen (Quelle: Abluft, Senke: Zuluft)
  • Abluft-Wasser-Wärmepumpen (Quelle: Abluft, Senke: Wasser)
  • Abluft-Zuluft/Wasser-Wärmepumpen (Quelle: Abluft, Senke: Zuluft, Wasser)

Bei der Wärmesenke Wasser ist die Nutzung für Heizung und Trinkwassererwärmung möglich. Bei kombinierter Nutzung erfolgt die Trinkwassererwärmung im Vorrang.

Bilanzierung Luftheizung
Luftheizungsanlagen sind im Sinne der DIN V 18599 Heizsysteme, bei denen die Wärmezufuhr in die Zone vollständig durch Luft als Wärmeträger erfolgt. Luftheizungsanlagen beinhalten mindestens einen Wärmeerzeuger (z.B. eine Abluft-Wärmepumpe), zusätzlich kann ein Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung vorhanden sein.
Luftheizungsanlagen mit elektrischer Nachheizung (ohne wasserführendes Nachheizregister) werden vollständig in DIN V 18599-6 abgebildet. Für Luftheizungsanlagen mit wasserführenden Nachheizregistern ist in Teil 6 die Schnittstelle zu DIN V 18599-5 "Berechnung von Heizsystemen" definiert.

Bilanzierung innovativer Konzepte
Innovative Konzepte lassen sich durch die in Teil 6 vorhandenen Öffnungsklauseln und die definierten Schnittstellen zu anderen Normenteilen bilanzieren. Bereits im Anwendungsbereich der Norm wird grundsätzlich festgestellt:
"Liegen Systeme zur Wohnungslüftung und zur Luftheizung vor, die in dieser Norm nicht dargestellt sind, so darf deren Bewertung nach anderen, physikalisch begründeten Algorithmen unter sinngemäßer Anwendung dieser Norm vorgenommen werden."
Ein wichtiges Detail bildet die Öffnung des Anlagenluftwechsels. So kann eine vom Standardwert abweichende Festlegung beispielsweise für eine "…nutzerunabhängige Bedarfsregelung des Anlagenvolumenstroms anhand einer geeigneten Führungsgröße unter Nachweis von unbedenklichen hygienischen und bauphysikalischen Luftverhältnissen nach anerkannten Regeln der Technik…" erfolgen.
Neben der Bilanzierung der Abwärmenutzung (mit Wärmeübertrager oder Wärmepumpe) und der Zulufterwärmung (mit Erdreich-Wärmeübertrager) sind im Zusammenspiel mit DIN V 18599-5 auch komplexere Konzepte zur Nutzung von regenerativen Energien (z. B. Kopplung mit Solaranlagen) bilanzierbar.

Fazit und Ausblick
Die Bilanzierung der Wohnungslüftung in DIN V 18599-6 ist mit DIN V 4701-10 vergleichbar und folgt für die marktgängigen Lüftungssysteme den gleichen bzw. ähnlichen Algorithmen. Durch Öffnungsklauseln (z. B. für einen variablen Anlagenluftwechsel) werden innovative Lüftungsansätze, wie beispielsweise Bedarfsführung oder Zonenregelung, bilanzierbar.
Für Abluftsysteme fließen der Luftwechsel (jetzt als Monatsmittelwert möglich) und der Hilfsenergiebedarf als maßgebliche Kenngrößen in die Bilanzierung ein. Bedarfsgeführte Abluftsysteme werden unter Nachweis der bauphysikalischen und gesundheitlichen Unbedenklichkeit wie bisher über den Luftwechsel bilanziert.
Bei Systemen mit Wärmerückgewinnung wird zwischen Wärmeübertragern und Wärmepumpen unterschieden (auch bei Units als Komponentenbetrachtung). Wärmeübertrager werden direkt durch eine Erhöhung der Zulufttemperatur im Gebäude bilanziert. Abluft-Wärmepumpen werden als Wärmeerzeuger bilanziert, erforderlichenfalls werden Kennwerte an den Schnittstellen zur Heizung (DIN V 18599-5) und zur Trinkwassererwärmung (DIN V18599-8) übergeben.

Die DIN V 18599 wird in der EnEV 2007 nur für Nichtwohngebäude in Bezug genommen und damit auch nur für diese Gebäude Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Nachweisverfahrens. Für Wohngebäude erfolgt die Erstellung von Energieausweisen vorerst weiterhin mit den bekannten Bilanznormen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass mit der nächsten Novelle der EnEV (die Arbeiten daran haben bereits begonnen!), die Normenreihe DIN V 18599 komplett und damit auch für Wohngebäude in Bezug genommen wird. Der durch den eigenen Normenteil 6 in DIN V 18599 gestiegene Stellenwert der Wohnungslüftung wird perspektivisch die öffentliche Wahrnehmung der Lüftung bei den Baubeteiligten (Architekten, Planer, Bauherrn, Handwerkern) verbessern. In der Fortschreibung soll in DIN V 18599-6 auch die am Markt zunehmend Bedeutung erlangende Wohnungskühlung bilanziert werden.

Dr.-Ing. Thomas Hartmann,
ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden
Forschung und Anwendung GmbH

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