Dr.-Ing. Thomas Hartmann, Prof.
Dr.-Ing. Bert Oschatz
ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden
Forschung und Anwendung GmbH
Im Zuge der Fortschreibung der Energieeinsparverordnung wurde das Beiblatt
zur DIN V 4701-10 wesentlich erweitert und
gemäß der neuen Anforderungen der Energiebedarfsausweise
für Wohngebäude angepasst.
Dieses Beiblatt darf für die Erstellung von Energieausweisen herangezogen
werden, wenn der Heizwärmebedarf des Gebäudes
zuvor ermittelt wurde. Neue Techniken wie Holzkessel oder Anlagenkombinationen
mit unterschiedlichen Arten
von Lüftungsanlagen und solarer Heizungsunterstützung sind
mit aufgenommen worden.
Im Oktober 2007 ist die Novelle der Energieeinsparverordnung
EnEV in Kraft getreten. Am Verfahren für die Ermittlung des Energiebedarfs
und die Erstellung von Energieausweisen bei zu errichtenden Wohngebäuden
haben sich nur geringe Änderungen ergeben. Bei der Ermittlung des
Energiebedarfs wird weiterhin auf die DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6
verwiesen.
Die DIN V 4701-10 ermöglicht die energetische Bewertung von Heiz-
und Lüftungstechnik sowie Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden.
Die Norm enthält drei Berechnungsverfahren, die alternativ verwendet
werden können:
- detaillierte Bestimmung einzelner bzw. aller Kennwerte,
- Nutzung tabellierter Standardkennwerte,
- Verwendung von Diagrammen definierter Anlagensysteme
auf Basis der tabellierten Standardkennwerte.
Im Beiblatt 1 zu DIN V 4701-10 sind die Diagramme
zur vereinfachten Bewertung einer Vielzahl von Anlagensystemen enthalten.
Die im Februar 2007 erschienene Überarbeitung des Beiblatts war
primär erforderlich, da das bisherige Beiblatt auf der ersten,
zwischenzeitlich nicht mehr gültigen, Ausgabe der Norm vom Februar
2002 beruhte. Seit August 2003 gibt es eine Neufassung der Norm DIN
V 4701-10. Im Zuge der Überarbeitung des Beiblatts konnte eine
Reihe weiterer Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen werden:
- Alle Berechnungen erfolgen auf Basis der aktuellen
Norm DIN V 4701-10: 2003-08.
- Primärenergiebedarf und Anlagenaufwandszahlen
werden auf den nicht erneuerbaren Anteil der Primärenergie bezogen
(entsprechend DIN V 4701-10/A1: 2006-12 und Vorgaben der neuen EnEV).
- Bei Brennwerttechnik werden die für den deutschen
Markt typischen verbesserten Standardwerte der Wärmeerzeuger
verwendet.
- Die Regelung der Wärmeübergabe wird bei
freien Heizflächen durch Thermostatregelventile mit einem Auslegungsproportionalbereich
von 1 K, bei integrierten Heizflächen durch Einzelraumregelung
mit Zweipunktregler und einer Schaltdifferenz von 0,5 K berücksichtigt.
- Die Anordnung von Lüftungsanlagen erfolgt in
Verbindung mit Nah- und Fernwärmeversorgung im Dachraum (außerhalb
der thermischen Hülle).
- Es gibt insgesamt 28 neue Anlagenvarianten, die den
aktuellen Marktentwicklungen Rechnung tragen (Pelletkessel, neue Lüftungstechnik,
solare Heizungsunterstützung).
Die bisherige Nummerierung wurde im Wesentlichen beibehalten,
um das Auffinden der Varianten für die Anwender zu erleichtern.
Neue Varianten, die sich nur in einzelnen Parametern von vorhandenen
Varianten unterscheiden, sind mit einer zweiten, zusätzlichen Ziffer
bezeichnet. So gibt es beispielsweise zur bisher schon vorhandenen Variante
6 (zentraler NT-Kessel mit Heizkörpern und Abluftanlage mit DC-Ventilator)
jetzt eine Variante 6.1, bei der der DC-Ventilator durch einen AC-Ventilator
ersetzt wird und eine Variante 6.2 mit einer Bedarfsregelung der Abluftanlage.
Der Umfang des Beiblatts wurde erweitert, um aktuelle
Marktentwicklungen zu berücksichtigen:
- Pelletkessel (auch in Kombination mit Lüftungsanlagen
und/oder solarer Trinkwassererwärmung),
- innovative Lüftungstechnik (u. a. bedarfsgeregelt
und mit Abluftwärmenutzung zur Anhebung der Wärmequellentemperatur)
und
- solare Heizungsunterstützung.
Alle im Beiblatt dargestellten Anlagensysteme sind jeweils
auf einer Doppelseite abgebildet, deren Aufbau identisch ist. Die erste
Seite (Abbildung 1) enthält die Systembeschreibung sowie eine Tabelle
und ein Diagramm mit den Primärenergiebedarfswerten.

Abbildung 1: Erste Seite einer Anlagenbewertung
- Systembeschreibung und Primärenergiebedarf
Auf der zweiten Seite (Abbildung 2) werden Diagramme
und Tabellen zum Endenergiebedarf sowie Anlagenaufwandszahlen abgebildet.
Die Endenergiebedarfswerte werden für Endenergieträger 1 (z.
B. Gas) und Endenergieträger 2 (z. B. Strom) getrennt ausgewiesen.
Alle Angaben erfolgen in Abhängigkeit von der Nutzfläche und
vom Jahresheizwärmebedarf. Zwischenwerte zu den Tabellenangaben
können interpoliert werden.

Abbildung 2: Zweite Seite einer Anlagenbewertung
- Endenergie und Anlagenaufwandszahl
Der Primärenergiebedarf der in DIN V 4701-10
betrachteten Systeme setzt sich aus erneuerbaren (regenerativen) und
nicht erneuerbaren Anteilen zusammen. Bisher wurde vereinfachend für
alle Energieträger (außer Holz) der gesamte Primärenergiefaktor
als Summe der beiden Anteile ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung der
Energieeinsparverordnung werden primärenergetische Bewertungen
für alle Energieträger nun auf den nicht erneuerbaren Anteil
bezogen. Die auf den gesamten und die auf den nicht erneuerbaren Anteil
bezogenen Primärenergiefaktoren enthält Tabelle 1. Eine technisch
wesentliche Änderung ergibt sich beim nicht erneuerbaren Anteil
des Strommix, der mit einem Primärenergiefaktor von 2,7 (bisher
Gesamt-Primärenergiefaktor 3,0) abgebildet wird.

Tabelle 1: Primärenergiefaktoren nach
DIN V 4701-10/A1, für EnEV 2007 differenziert in gesamten und nicht
erneuerbaren Anteil
Mit dem neuen Beiblatt soll schon im frühen
Planungsstadium die Auswahl der Anlage für den Primärenergienachweis
erleichtern werden. Auch dem Nicht-Fachmann soll die Darstellung einen
Überblick über die Effizienz von unterschiedlichen, gebräuchlichen
Anlagenkonfigurationen zur Heizung, Lüftung und Trinkwassererwärmung
geben.
Das Beiblatt kann auch bei komplexeren Anlagenkonfigurationen
einfach angewendet werden. Abbildung 3 enthält die Systembeschreibung
für eine Anlage mit Elektro-Wärmepumpe, Solaranlage zur Trinkwassererwärmung
und Abluftanlage.
Abbildung 3: Systembeschreibung
Beispielanlage mit Elektro-Wärmepumpe, solarer Trinkwassererwärmung
und Lüftung mit Abluftanlage
(Anlage 57 aus Beiblatt 1 DIN V 4701-10)
In den Tabellen des Beiblatts können Primärenergiebedarf,
Endenergiebedarf und Anlagenaufwandszahl bei bekannter Gebäudegröße
(Nutzfläche) und bekanntem Wärmeschutz (Heizwärmebedarf)
direkt abgelesen werden. Tabelle 2 zeigt ausgewählte Ergebnisse.
Tabelle 2: Ausgewählte Ergebnisse für
ein Wohngebäude mit Anlagentechnik entspr. Abbildung 3
Der Primärenergiebedarf ist für ordnungsrechtliche
Anforderungen (EnEV), ökologische Bewertungen und oft auch für
Förderprogramme ausschlaggebend. Der Endenergiebedarf ist eine
Anhaltsgröße für die Abschätzung der zu erwartenden
Energiekosten unter Standardbedingungen.
Das überarbeitete Beiblatt 1 zu DIN V 4701-10 kann nach EnEV 2007
für den Nachweis des Primärenergiebedarfs und die Erstellung
von Energieausweisen von
- Wohnungs-Neubauten sowie
- bestehenden Wohngebäuden mit einem Wärmeschutzniveau
entsprechend Wärmeschutzverordnung 1995 oder besser
herangezogen werden. Durch den Verweis der EnEV auf die eigentliche
Norm DIN V 4701-10 ist das Beiblatt zu dieser Norm impliziter Bestandteil
des EnEV-Verfahrens.
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