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Auslegungskriterien
der thermischen Behaglichkeit für Heiz- und Kühllastberechnungen
-Kurzfassung
CSE
Nadler
Dipl.-Ing. Norbert Nadler
Arnstädter Str. 7, 16515 Oranienburg
Tel.: (03301) 579 39-0
E-Mail: n.nadler@cse-nadler.de
Website: www.cse-nadler.de
Die
Einhaltung einer vorgegebenen Raumlufttemperatur bei der
Kühllastberechnung nach VDI 2078 ist zwar das Berechnungsziel,
aber nicht das Auslegungskriterium für die thermische
Behaglichkeit. Als Berechnungsziel sollte immer die Temperatur
gewählt werden, die auch vom Raumtemperaturfühler
für die Regelung gemessen wird. Ansonsten berechnet
man eine Anlage, die so nicht gebaut wird. Ein gültiges
Auslegungskriterium ist dagegen der PPD-Wert (Prozentsatz
der Unzufriedenen, s.a. DIN EN ISO 7730) oder zumindest
die operative Raumtemperatur, jedoch nicht die Lufttemperatur.
Die Differenzen zwischen diesen beiden Temperaturen können
unter normalen Bedingungen je nach Höhe der Strahlungsbelastung
1 bis 4 K betragen.
Die
DIN EN 15251 definiert Behaglichkeitskategorien, die mit
dem Auftraggeber zu vereinbaren sind. Die Einteilung der
Kategorien erfolgte ursprünglich anhand des PPD-Wertes.
Bis auf die kurzwellige Strahlungsabsorption berücksichtigt
der PPD-Wert alle Parameter, die eine globale Behaglichkeit
(Körper insgesamt) kennzeichnen. Aus dem vorgegebenen
PPD-Wert wurden unter Annahme der Gleichheit von Luft- und
operativer Raumtemperatur empfohlene Auslegungswerte für
die operative Raumtemperatur rückgerechnet und in der
Tabelle A.2 vertafelt. Unterschiede in der operativen Raumtemperatur
von nur 0,5 bis 1 K führen schon zu einem Wechsel der
Kategorie.
Diese
hohe Sensitivität der operativen Raumtemperatur gegenüber
dem PPD-Wert ist nicht mit der Variationsbreite der thermischen
Strahlungsbelastung vereinbar. Außerdem wurden bei
der Rückrechnung weitere Annahmen bezüglich der
Aktivität, Bekleidung, Luftgeschwindigkeit und Luftfeuchte
getroffen, die eine projektbezogene Auslegung erschweren,
wenn abweichende Werte vorliegen. Für den Sommer wurde
beispielsweise ein Bekleidungsgrad von 0,5 clo zu Grunde
gelegt. Für einige Raumnutzungen dürfte dieser
Wert zu gering sein, z.B. in Büros mit Kleiderordnung
oder in Veranstaltungsräumen.
Die
Werte der Tabelle A.2 wurden jedoch von einigen Planungsvorschriften
übernommen (z.B. VDI 3804) oder deren Einhaltung wird
verlangt (z.B. Klimaerlass 2008 des BMVBS).
Die
Voraussetzung der Gleichheit von Luft- und operativer Raumtemperatur
findet sich auch in anderen Normen, z.B. in DIN EN 13779
oder DIN EN 12831. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass
bei Ungleichheit anders zu verfahren ist, aber an einer
Berechnungsvorschrift, um die Differenz zu ermitteln, mangelt
es. Ebenso helfen Aussagen z.B. in der Form (aus VDI 3804)
"Für die Beurteilung der empfundenen Temperatur
ist darüber hinaus der Einfluss der relativen Feuchte
zu berücksichtigen." dem Planer auch nicht weiter,
wenn nicht auf entsprechende Verfahren hingewiesen wird.
Es
empfiehlt sich daher, direkt den PPD-Wert als Auslegungskriterium
zu benutzen. Diese Möglichkeit räumt die DIN EN
15251 auch ein. Im Aufsatz wird gezeigt, wie mit dem C.A.T.S.-Kühllastprogramm
eine solche Auslegung erfolgt und wie die Überprüfung
aller Kriterien, auch die der lokalen Behaglichkeit, ermöglicht
wird. Mit einer Feuchtebilanz im Programm kann die Raumluftfeuchte
auch ohne entsprechende Zuluftaufbereitung bzw. ohne RLT-Anlage
ermittelt werden.
Die
Langfassung des Aufsatzes ist unter www.cats-software.com/academy
kostenfrei erhältlich. Die pdf-Version wird ständig
aktualisiert und den neuen Richtlinien bzw. Erkenntnissen
angepasst.
Das
Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen DGNB wird vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Planungs-
und Baupraxis empfohlen. Auf www.cats-software.com/academy
befindet sich zum kostenlosen Download ein Excel-Tool, mit
welchem man den Einfluss gewählter Behaglichkeitsbedingungen
auf die Gesamtpunktzahl einer möglichen Gebäudezertifizierung
beurteilen kann. Damit erhält der Planer ein weiteres
Instrument, den Bauherrn über die Konsequenzen einer
gewählten Behaglichkeitskategorie aufzuklären.
Im
Moment hat der Planer ausschließlich mit dem aktuellen
C.A.T.S.-Kühllastprogramm die Möglichkeit, nach
den derzeit anerkannten Regeln der Technik auszulegen. Neben
der grafischen Eingabemöglichkeit ist das Windowsprogramm
selbstverständlich auch tabellarisch zu bedienen.
Die
meisten anderen Kühllastprogramme geben weder den PPD-Wert
noch die operative Raumtemperatur aus. Auch die Option "operative
Raumtemperatur" als Berechnungsziel, z.B. bei einem
Globe-Thermometer als Temperaturfühler, ist bei diesen
Programmen nicht möglich. Wenn bei der Lastberechnung
die einschlägigen Behaglichkeitskriterien aus aktuellen
Normen und Richtlinien nicht überprüft werden,
müsste das als ein Planungsfehler zu werten sein. Selbst
wenn mit dem Auftraggeber eine Anforderung z.B. nur an die
Raumlufttemperatur vereinbart wurde, muss der Planer darauf
hinweisen, dass dieses Kriterium alleine nicht ausreicht,
um thermische Behaglichkeit zu erreichen.
Bei
den Heizlastprogrammen ist zwar das Berechnungsziel die
operative Raumtemperatur, jedoch wird die Heizung meist
über einen Lufttemperaturfühler geregelt. Die
Auswahl der operativen Raumtemperatur erfolgt meist nicht
unter Beachtung der Empfehlungen in der DIN EN 12831 Anhang
A bzw. unter Einhaltung der Anforderungen in der DIN EN
15251. Somit nehmen Aktivität, Bekleidung und Luftfeuchte
keinen Einfluss auf die Heizlastberechnung und die Behaglichkeitskategorie
ist nicht bekannt. Eine Lösung wäre auch hier
das C.A.T.S.-Kühllastprogramm, welches mit den entsprechenden
Klimadaten eine dynamische Heizlastberechnung durchführen
könnte.
Langfassung:
Auslegungskriterien der
thermischen Behaglichkeit
für Heiz- und Kühllastberechnungen |
DGNB-Bewertungstool:
Neubauten von Buero- und
Verwaltungsbau als xls
(stets aktualisiert): |
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